Die eingetragene Genossenschaft bietet zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele überzeugende Vorteile. Die eG setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Die Genossenschaft steht für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität – und für den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder. Sie ist eine Rechts- und Unternehmensform, die das gemeinsame wirtschaftliche Handeln fördert.
Warum eine Genossenschaft?
Argumente für die Mitgliedschaft in einer eG
Raiffeisen Bürger Energiepark eG
Eckdaten
- Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.
- Mitglieder einer eG sind die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.
- Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
- Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.
- Zur Gründung einer eG sind bereits drei Personen ausreichend.
- Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
- Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der eG sein.
- Kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
- Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.
- Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden. Mitglieder der eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, da in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wurde.
- Mitglieder der eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung.
- Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie bietet darüber hinaus aber die Möglichkeit der genossenschaftlichen Rückvergütung.
- Die eG ist Mitglied in dem Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., der im Interesse Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren eGs den Jahresabschluss prüft.
- Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.