Warum eine Genossenschaft?

Argumente für die Mitgliedschaft in einer eG

Raiffeisen Bürger Energiepark eG

Die eingetragene Genossenschaft bietet zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele überzeugende Vorteile. Die eG setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Die Genossenschaft steht für Gemeinschaft, demokratische Struktur, Sicherheit und Stabilität – und für den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder. Sie ist eine Rechts- und Unternehmensform, die das gemeinsame wirtschaftliche Handeln fördert.

Eckdaten

  1. Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.
  2. Mitglieder einer eG sind die Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.
  3. Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
  4. Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.
  5. Zur Gründung einer eG sind bereits drei Personen ausreichend.
  6. Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
  7. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der eG sein.
  8. Kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
  9. Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritte von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.
  10. Mitglieder einer eG können natürliche und juristische Personen werden. Mitglieder der eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, da in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wurde.
  11. Mitglieder der eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung.
  12. Die eG ist den Kapitalgesellschaften steuerlich grundsätzlich gleichgestellt. Sie bietet darüber hinaus aber die Möglichkeit der genossenschaftlichen Rückvergütung.
  13. Die eG ist Mitglied in dem Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., der im Interesse Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren eGs den Jahresabschluss prüft.
  14. Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.